@ Dr.Kohl,
Ich behaupte einfach mal, dass der Daihatsu damals unter Gewährleistungsausschluß
verkauft wurde. Wenn das so ist und dem Verkäufer nicht nachgewiesen werden kann,
dass er von dem Mangel gewusst hat, wird wohl nichts zu machen sein.
Lepulus
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und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir :
" Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen."
... und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer...
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