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Alt 08.02.2004, 09:56   #8
Dr. Kohl
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Der Anwalt des "Beklagten" hat es schon zugegeben Weiterhin gibt es ein Datum für die Sonderbestellung aus Japan, wenn es eine solche war.

Zitat:
Original geschrieben von Merlin
@Paul,

schade

@Dr. Kohl,

und wie kann Paul nachweisen, wirklich nachweisen, daß die falschen Dinger beim Kauf, also vor zwei Jahren, schon drin waren?

Gruß
Merlin
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