Laaaangsam!
Der Vorbesitzer haftet voll für den Gegenstand, den er Dir verkauft hat. Das ist im wohl auch bewusst sonst hätte er sich nicht schnell einen Anwalt gesucht. Das Fahrzeug ist (das kann ein Gutachter bestätigen) so nicht verkehrssicher!
Alle Aufwendungen, die Du hast, um das Fahrzeug wieder in einen straßenverkehrstauglichen Zustand zu versetzen, kannst du beim Vorbesitzer einklagen (ch rechne mit 500 Euro Minimum). Wo der sein Geld her holt muss dir egal sein.
Ich denke der ADAC-Anwalt sagt Dir das gleiche.
[Bearbeitet am 8.2.2004 um 10:14 von Dr. Kohl]
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