Also meiner ist bj 03/96 habe auch Xenon und keine Reinigungsanlage. mein TüV Prüfer musste auch erst nachsehen und siehe da bin befreit da das Fahrzeug vor 2000 original so ausgeliefert wurde.
Habe jetzt im Auto den original Auslieferungszustand anhand der Ausstattungsliste sowie den Ausdruck des § 50.
Den bei einer Kontrolle wissen die Jungs meistens nicht das es eine Ausnahmeregelung gibt erleichtert die Sache
