Die Grenze liegt bei ca. 750,- Euro.
Was das Thema Werkstatt angeht geht es um die Stundensätze die angesetzt werden. Wenn der Schaden ausbezahlt werden soll setzt der Gutachter schon selbst einen niedrigeren Stundensatz an wenn kein vollständig BMW-geführtes Serviceheft vorliegt (danach wird er fragen). Das ist das Kriterium nach dem dabei gegangen wird.
Die Nettosumme aus dem Gutachten wird ausbezahlt, zuzüglich des Nutzungsausfalles sofern eine Reparatur (auch wieder über den Gutachter) nachgewiesen wird.
Verkehrsrechtsschutz ist ein muss - hier aber nicht erforderlich da alle Kosten zu Lasten der Versicherung gehen.
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