Als Geschädigter hast du die freie Wahl wer das Gutachten machen soll. Wenn du also ein Gutachten in Auftrag gibst und es zur Versicherung des Schädigers schickst ist das ok. Die werden das bestimmt intern überprüfen, aber werden sicher dein Fahrzeug dazu nicht sehen müssen. Die Kosten für das Gutachten müssen die natürich auch erstatten.
Wo ist eigentlich dein Problem? Bis 130% vom Restwert des Fahrzeugs kannst du doch reparieren lassen, wenn du das Fahrzeug dann noch mindestens 6 Monate fährst.
Ach ja, ob du das willst oder nicht, du bekommst bei Abrechnung nach Gutachten/Kostenvoranschlag immer nur den Nettobetrag
