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Alt 06.02.2004, 18:06   #4
rs
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Normalerweise gibts 2 Jahre Gewährleistung, zumindest aufs Material. Die ersten 6 Monate muss beim Gebrauchtwagenkauf jedenfalls der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel bei der Auslieferung bestand, danach 1,5 Jahre der Käufer.
Somit denke ich, dass man hier bis April im Grünen und Gesetzlich gedeckten Bereich unterwegs ist, was natürlich von den näheren Umständen abhängt.
Also im Prinzip sollte das alles auf eine Reparatur umlegbar sein.
MFG r
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