im ersten halben Jahr ..
Grds. hat der Verkäufer im ersten halben Jahr die Beweislast, dass der Fehler nicht bei Verkauf bereits vorhanden war.
Dies gilt auch für Fehler, die nicht von der Garantieversicherung abgedeckt sind - hören die natürlich nicht gern.
Daher könnte es sein, dass der gewerbliche Verkäufer im Rahmen der ganz normalen und nicht auschließbaren Gewährleistung haften muss....
Der Umfang der gesetzlichen Gewährleistung geht oftmals weiter als die der Versicherung -
(ggf. würde das sogar für die nach zwei Monaten bereits getauschte Batterie gelten)
mehr ggf. mit einem Anwalt klären :-)
Viel Erfolg
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