Ich war wegen der US-SML in den E38 Seitenblinkern (vorne) beim TüV.
Klare Aussage:
Nicht zulässig!
Da es eine Veränderung der
für die ECE-Verwendung geprüften Beleuchtungseinheit darstellen würde, verfällt damit das "E-Prüfzeichen" und somit die Zulassung des Teils!!
Es wäre jedoch eine Eintragung im Zuge einer Einzelabnahme möglich.
Rechtsgrundlagen dazu:
§51a StVZO in Verbindung mit
ECE R48.
Falls jemand diesbezüglich anderslautende Informationen erhält, bitte ich um kurze Mitteilung!
