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Alt 29.12.2011, 12:39   #2
E66-Fan
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Zitat:
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Die Zeiten, in denen sich die TÜV-Abnahme auf eine technische Prüfung und eine Sichtprüfung der Fahrzeuge beschränkte, gehen zu Ende: Ab 1. April beginnt die Hauptuntersuchung mit einer Probefahrt. Die Probefahrt-Regelung gilt aber nur für Neufahrzeuge, die nach dem 1. April 2012 neu zu gelassen sind.
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Sicherheitsassistenten in Schwung bringen: Ehe es mit dem Auto in die Prüfgasse geht, steht künftig bei der Hauptuntersuchung eine Probefahrt an. Der Sachverständige muss diese Runde mit mindestens acht Stundenkilometern drehen, das Lenkrad in beide Richtungen einschlagen und auch mal auf die Bremse treten. „Diese Probefahrt stellt sicher, dass die Assistenzsysteme des Fahrzeugs aktiviert sind und ansprechen“, so Jürgen Wolz, Leiter der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr in Bayern bei TÜV SÜD.
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Allen Beteiligten bleibt freilich noch etwas Zeit, sich auf die Neuerungen einzustellen: Die 47. Änderungsverordnung zur StVZO tritt voraussichtlich zum 1. April 2012 in Kraft. Die Probefahrt wird ab dann Schritt für Schritt für alle Fahrzeuge relevant, die ab diesem Stichtag neu zugelassen werden. Da für neue Wagen die erste HU nach drei Jahren ansteht, dürfen sich die TÜV SÜD-Sachverständigen auf häufige Probefahrten ab 2015 einstellen.
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Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) TÜV SÜD GRUPPE - TÜV SÜD: Fahrzeug-Hauptuntersuchung künftig mit Probefahrt
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