Hallo,
Zitat:
Zitat von jayjay28
Auf öffentlichen Parkplätzen ist es ausgeschrieben daß Kameras installiert
sind und verwendet werden. Daher rechtlich zugelassen. Wer nicht gefilmt
werden möchte muß dann diesen Parkplatz meiden.
Selber Filmen ist wie schon geschrieben nicht zulässig und stellt selber
eine "Straftat" dar! Es wird daher zu einem Verwertungsverbot kommen.
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die Sachlage ist da doch etwas komplizierter. Auf öffentlichem Grund sind aufzeichnende Film- und Fotoüberwachung erst einmal grundsätzlich unzulässig, mit diversen Ausnahmen. Eine dieser Ausnahmen wäre bspw. der erste Meter ab der Grundstücksgrenze. Dieser darf im allgemeinen mit auf dem gespeicherten Material enthalten sein, soweit das Grundstück damit bewacht werden soll. Auf dem Grundstück selbst hat der Eigentümer wieder die Wahl -es sei denn, er habe das Grundstück zu Wohnzwecken vermietet, dann sind Aufzeichnungen etwa von Hauseingängen oder Hausfluren ohne Einverständnis der Bewohner nicht zulässig, weil damit die Lebensgewohnheiten der Bewohner ausspioniert werden könnten. Dennoch gemachte Aufnahmen sind strafbar. Daher ist es i.A. empfehlenswert, das Einverständnis einzuholen -auf öffentlich zugänglichen Grundstücksteilen geschieht das oft mit entsprechenden Hinweistafeln.
Ein generelles Verwertungsverbot wie in US-Krimis immer wieder zu sehen, gibt es im deutschen Recht nicht. Der Richter entscheidet frei nach eigenem Ermessen von Fall zu Fall, ob die Aufnahmen verwendet werden oder nicht. Dabei wägt er wie so vieles selbst ab: eine Kamera, die aufgrund zahlreicher Diebstähle auf das eigene Auto gerichtet ist, hat dabei ganz andere Chancen als bspw. eine, die auf das Badezimmer der hübschen Nachbarin gerichtet ist.
Zitat:
Allerdings wenn dadurch eine Straftat aufgedeckt wird, verwendet es die
Polizei mit Sicherheit trotzdem ohne ein Wort darüber zu verlieren.
Beim Täter werden dann einfach noch andere Beweise gefunden...
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Dann braucht man die Aufnahmen sicher nicht. Wenn es aber dazu nötig ist, gefundene Gegenstände mit der Tat in einen Zusammenhang zu bringen, könnte das schon wieder anders aussehen. Und je nach Konstellation kann den "Hobbyfilmer" eine (meist Geld-) Strafe, eine Ermahnung mit strengem Blick oder auch einfach gar nichts erwarten. Kurz: Anwaltliche Unterstützung -ggf. auch nur im Hintergrund- ist dabei nicht die dümmste Idee...
Gruß
Boris