Sodele,
soeben mit der zulassungsstelle in meinem landkreis gesprochen..
Insofern die angaben von marius zutreffen

und der fzg brief/schein NICHT entwertet wurde (wird im regelfall im ausland gemacht beim zulassen dort, der wagen ist ja nicht verschrottet), kann das fahrzeug jederzeit wieder in deutschland zugelassen werden. Nur die schilder müssen mit zur zulassung, da diese eingezogen werden.
So zumindest die aussage meines landratsamtes

Oli, der morgen früh nach nermbersch ice't
