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Alt 10.12.2011, 11:18   #2
Bandit1973
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1. du brauchst mal nicht für eine Leistung zu bezahlen die nicht erbracht wurde (einbau)
2. wenn du bezahlst MÜSSEN sie die Leistung auch erbringen (einbau)
dazu MÜSSEN sie den abgerissenen schrauben rausdrehen !!! (kann ja nicht SO schwierig sein !!!!!!!

btw.... wenn du beweisen kannst dass der Schaden nicht schon vorher bestanden hat (dürfte nicht schwierig sein) werden sie auch den KW Sammler auf IHRE kosten erneuern müssen!!!!

im zweifelsfall sind werkstätten in so einem fall versichert... es hakt nur am Selbstbehalt.
Das problem wird sein, dass der Selbstbehalt ungefähr die Kosten des Schadens deckt.. d.H die Werkstall wird das selbst tragen müssen....

DEREN PROBLEM.

Du hast deinen Wagen mit einem eindeutigen Reparaturauftrag dort hingebracht.
und kannst erwarten dass dieser ordnungsgemäss ausgeführt wird!!!!!
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