Hier werden zwei Sachen verwechselt:
Wenn man Xenon nachrüstet unterliegt man der Pflicht für ALWR und SWRA.
Wenn man aber ein Fahrzeug mit Xenon aus der Zeit hat, als die SWRA noch nicht vorgeschrieben war (so wie der TE), dann hat man Bestandsschutz und muss es auch nicht nachrüsten.
Gruß Jippie
__________________
--------------------------------------------------
Verdammt! Ich bin sowas von positiv, dass ich die ganze negative Scheiße anziehe...!
--------------------------------------------------
|