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Alt 03.12.2011, 19:41   #6
Sascha_BB
Rechtsüberholer
 
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Ort: Hannover
Fahrzeug: AMG C63T (11.08) - VW Polo 6R BiFuel (2.12) - GLK (1.11) - Golf VI Variant (8.12)
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Meine Methode war immer, vor Leasingende (14 Tage) vorher kurz zum Händler und den Wagen ansehen lassen. Wenn der dann sagte, hier und da, das müsste noch gemacht werden, habe ich das immer woanders gemacht.

Ganz allgemein zur Leasingrückgabe:

Gibt der Kunde nach Ablauf des Leasingvertrags das geleaste Fahrzeug zurück, muss dieser der Leasingfirma nur die Kosten für Schäden und Mängel ersetzen, die auf eine übervertragliche Nutzung zurückzuführen sind. Eine solche liegt jedoch nicht vor, wenn das Fahrzeug lediglich typische Gebrauchsspuren (hier: Kratzer an Dach und Türen, Klappergeräusche, leichte Einbeulungen an drei Türen) aufweist, entschied das Landgericht München (Urteil vom 9.10.1996, Az. 15 S 9301/96, DAR 1998, Seite 19).

Das Landgericht München weiter..

Der Leasinggeber kann nicht die Rückgabe eines neuwertigen Fahrzeuges verlangen. Kratzer am Dach, an der Motor- und Kofferraumhaube können durch die Benutzung von Waschanlagen entstehen. Leichte Einbeulungen an drei Türen und am Seitenteil hinten rechts werden als typische Gebrauchsspuren bei Benutzung von Fahrzeugen im dichten Verkehr und knappen Parkmöglichkeiten eingestuft und als nicht ersatzpflichtig angesehen.

Nach dem Urteil des Landgerichts Frankfurt a. M. (DAR 98, 278) kann der Leasinggeber bei Überbeanspruchung des Leasingfahrzeuges vom Leasingnehmer lediglich den Minderwert und nicht die Zahlung der zur Behebung der Mängel erforderlichen Reparaturkosten verlangen. Der Leasinggeber trägt für die übermäßige Abnutzung die Beweislast. Dabei hat er detailliert darzulegen und nachzuweisen, welche Mängel auf normalen Verschleiß und welche auf übermäßige Abnutzung zurückzuführen sind.

Ganz wichtig: Der Händler kann bei übervertragliche Schäden (z.B große Delle) NICHT die Reparaturkosten in Rechnung stellen sondern nur die Wertminderung, die u.U. deutlich geringer ist.Die Beweislast liege aber auch hier beim Leasinggeber.

Natürlich würde ich auch nicht gleich auf Konfrontationskurs einschlagen, aber nur weil man mal keinen "NEUE WAGEN" nimmt, gleich ausgenommen zu werden ist nicht in Ordnung. Steinschläge sind nicht einfach zu beziffern. Ich sage es mal so: Wenn Du 120.000 Kilometer auf der Uhr hast, sollten mehr Steinschläge "durchgehen" wie bei 10.000 Kilomteren.
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