Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 20.10.2011, 20:59   #11
BKirk
Genießer
 
Benutzerbild von BKirk
 
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
Standard

Hallo,
es ist doch vollkommen egal, ob der Händler eine Achvermessung durchgeführt hat oder nicht -für einen Mangel muss er so oder so einstehen. Vielleicht ist es für den Käufer sogar günstiger, wenn er keine gemacht hat und demzufolge auch kein Prüfprotokoll hat, mithilfe dessen er den Kunden eines unsachgemäßen Gebrauchs bezichtigen könnte...

überlegt
Boris
__________________
Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,
könnte eine Gans nach Hause bringen.
(Georg Christoph Lichtenberg)
BKirk ist offline   Antwort Mit Zitat antworten