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Zitat von Andimp3
Das halte ich im vorliegenden Fall für ein Gerücht. Schließlich kann man vom Verkehrsteilnehmer nicht verlangen dass er jede technische Vorschrift für die Zulassungsfähigkeit eines Fahrzeuges verlässt. Von daher darf er sich sicher zunächst darauf verlassen dass eine Eintragung in die Fahrzeugpapier so auch ihre Richtigkeit hat.
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Vgl. hierzu Ha VRS 74 218, Stu NZV 91 68, Dü VM 93 23 sowie BGH VRS 8 211 und KG VRS 101 291. Tenor: Der Fahrzeugführer hat sich vor ANtritt der Fahrt über den vorschriftsmäßigen Zustand sowie der Verkehrssicherheit des Kfz zu überzeugen, sofern dies im Rahmen seiner Möglichkeiten lag und ihm dies zuzumuten war.
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Wer was anderes behauptet, auch wenn er der uniformierten Truppe angehört, möge doch mal entsprechende Gerichtsurteile (bei denen der verurteilte sowas schon eingetragen arglos kaufte) vorweisen.
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Nemo censetur ignorare legem. Urteile reiche ich nach, sobald ich die Az. gefunden habe. Kannst Du aber auch selbst finden

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