Zitat:
Zitat von KaiMüller
Eine illegale Eintragung (wie diese) ist ungültig.
Das ist so, als wär sie garnicht da... die kannst du eigentlich direkt vergessen, ist wertlos.
"Aberkannt" o.ä. wird da garnix, weil sie von vornherein ungültig war, hat nie Rechtswirkung entfaltet sozusagen.
Der Ärger für dich bleibt bei einer korrekt durchgeführten Kontrolle oder im "worst case" , also einem Unfall, der Gleiche.
Egal was da an Unzulässigem im Schein steht.
Wenn dir das klar ist, und du trotzdem so weiter rumfahren willst, kannst du das ja machen.
Aber jammer im Falle eines Falles bitte nicht über die Konsequenzen. Die musst du dann eben auch tragen.
Gruß,
Kai
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Fangen wir mal ganz vorne an...Ich kaufe ein gebrauchtes Fahrzeug, alles wie es ist, ist eingetragen. Bin ich nun dafür verantwortlich, ob alle Eintragungen regulär erfolgten? Soll ich beim Tüv anrufen und um eine Eidesstattliche Erklärung bitten, dass die Eintragungen wirklich alle ihre Richtigkeit haben? Die würden sich freuen, wenn zigtausend neue Halter dort aufschlagen und Eintragungen auf Rechtmäßigkeit überprüfen lassen. Demnach muss man mittlerweile nicht nur checken, ob alles eingetragen ist, sondern auch noch ob die Eintragungen Rechtens sind?
