Zitat:
Zitat von Mean Machine
Nochmal:
Laut STVZO ist es verboten, folglich ist die Eintragung nicht legal! Versteh das doch endlich. 
Nur weil mir ein Tüver gegen entsprechende Bezahlung einen Flammenwerfer eingetragen hat, heißt das noch lange nicht daß ich damit rumfahren darf.  Letztendlich zählt die Gesetzesgrundlage und nichts anderes.
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Und auch Nochmal: Es ist eingetragen, Fertig Aus! Nun müsste das Fahrzeug erstmal untersucht werden, ob die Eintragung illegal war. Dann kann diese aberkannt werden, sollte etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen sein. Das kostet den Tüver seinen Job und mich dann natürlich eine Strafe, das ist mir schon klar. Glaube mir, ich habe schon ganz andere Sachen gefahren und weiß wie das mit dem Tüv läuft. Dieses Foliengedöns ist Pillepalle, wie ein fehlendes Katzenauge bei schwarzen Rücklichtern oder Xenonlook-Standlichtbirnchen...