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TüV Frage
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08.10.2011, 14:49
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23
ramsesp
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Zitat:
Zitat von
ElBardo
Ab nächstem Jahr gibt es ja die Rückdatierung auf den tatsächlichen Fälligkeitsmonat der HU nicht mehr.
Gilt doch schon längst. Rechtsgrundlage ist Anlage VIII zu Par.29 der StVZO.
ramsesp
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