@ Soundflax:
Hab noch keinen Versicherer gesehen der nach deinen Angaben vorgeht,aber da gibts eh immer grosse
Unterschiede.
Aus meiner Erfahrung:
1. "Weiche" Tarifmerkmale ind der KFZ-Versicherungt werden AUSSCHLIESSLICH bei Eheleuten gewährt,nicht bei
Lebensgefährten (bei abweichender Halterschaft). Im Sachversicherungsbereich sieht es anders aus.
2. Halterwechsel berechtigt zur Kündigung,auch wenn der Versicherungsnehmer wieder derselbe ist.
3. Rabattübertragung ist nicht notwendig,da der alte VN (siehe punkt 2) ja bleibt.
Aber um keine Diskussion mehr loszutreten,schliesse ich mich dem Tip,den vertrag ordentlich zu kündigen an.
Frag bei deinem Versicherer an,ob er kulanterweise den Vertrag zum 01.01.04 aufhebt.Wenn du ne schlechte Schadenquote und nen guten Vertreter hast,klappts vielleicht.
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