@crazy
Lieber Norbert,
entschuldige, daß ich hier noch mal widerspreche, aber das geht wirklich nicht!
Wenn es bei Dir geklappt hat - Glück gehabt!
Schau mal, beim Halterwechsel auf Deine Frau:
1. Du bleibst VN - kein ordentlicher Kdg. Grund VN derselbe wie im Vorvertrag ältere Rechte durchsetzbar
2. Deine Frau wird VN: Kündigungsgrund ja aber nur mit Rabattübertragung gem TB Nr. 28
Leider aber, und bei vielen ist das so, hat die Frau weniger Jahre den Führerschein oder erst neu gemacht.
Zur TB 28 gehört aber eine Führerscheinkopie der als Nachweis dazu dient, daß sich der neue VN den zu übertragenden SFR (Prozente) auch selbst erfahren hätte können.
Und dann wird es meistens viel teurer, weil jetzt auch noch Deine Prozente weg sind.
Man sollte also wirklich sehen, daß man ordentlich kündigt und dieser Tip ist gut gemeint.
Also nichts für ungut, lieber Norbert und nicht böse sein!
@smallseven
Bei Teilkasko oder Vollkasko geht das Gutachten immer von der Versicherung aus.
Ich hatte doch schon geschrieben, daß es meistens ein freier DEKRA-Sachverständiger ist.
Manche VS haben auch eigene.
Willst Du den nicht anerkennen, mußt Du ihn auch selbst bezahlen.
Und das war noch nie anders!!!
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LG Karsten
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