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Alt 20.01.2004, 23:32   #21
Crazy
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Registriert seit: 18.06.2003
Ort: Edemissen
Fahrzeug: leider z.Zt. keinen 7er
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Zitat:
Original geschrieben von Soundflax
Zitat:
Wenn Du verheiratet bist, melde ihn auf Deine Frau an - Halter und Versicherungsnehmer können 2 verschiedene Personen sein, wenn sie verheiratet sind - neuer Halter, neue Doppelkarte, abweichender Halter.
1. Halter und VN können auch unterschiedliche Personen sein, wenn sie nicht verheiratet sind.
(siehe TB und AKB)
Klar - nur gibts dann die "weichen Rabatte" nicht - bei Eheleuten schon!

Zitat:
2. In Dem oben beschriebenen Fall geht das so auch nicht. Der alte Versicherer wird erfolgreich die älteren Rechte anmelden und auch durchsetzen. (fiktiver Verkauf)
Wird er nicht können, denn Ehemann und Ehefrau sind definitiv zwei verschiedene Personen - rein rechtlich gesehen. Und wenn er einen Kaufvertrag mit seiner Frau macht, ist das hieb- und stichfest. Da würd ich drauf wetten.

Zitat:
@bonner
alle Aussagen entbehren jeder Grundlage
Wenn Du mit allen Versicherern auch so umgegangen bist wie Du hier schreibst, dann ist das Dutzend kein Wunder...Kaskogutachten selbst bestimmen, daß ich nicht lache
Schlechten Tag erwischt???
Da hast Du recht! Bei Kaskoschäden begutachtet der Versicherer - und sonst gar niemand. Allerdings hast Du das Recht, das Gutachten anzufechten und einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen - ersteinmal auf eigene Kosten. Gewinnst Du dann einen Prozess gegen den VR, stehst Du gut da - wenn nicht - Pech gehabt.

Gruß Norbert
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