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Original geschrieben von Soundflax
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Wenn Du verheiratet bist, melde ihn auf Deine Frau an - Halter und Versicherungsnehmer können 2 verschiedene Personen sein, wenn sie verheiratet sind - neuer Halter, neue Doppelkarte, abweichender Halter.
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1. Halter und VN können auch unterschiedliche Personen sein, wenn sie nicht verheiratet sind.
(siehe TB und AKB)
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Klar - nur gibts dann die "weichen Rabatte" nicht - bei Eheleuten schon!
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2. In Dem oben beschriebenen Fall geht das so auch nicht. Der alte Versicherer wird erfolgreich die älteren Rechte anmelden und auch durchsetzen. (fiktiver Verkauf)
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Wird er nicht können, denn Ehemann und Ehefrau sind definitiv zwei verschiedene Personen - rein rechtlich gesehen. Und wenn er einen Kaufvertrag mit seiner Frau macht, ist das hieb- und stichfest. Da würd ich drauf wetten.
Da hast Du recht! Bei Kaskoschäden begutachtet der Versicherer - und sonst gar niemand. Allerdings hast Du das Recht, das Gutachten anzufechten und einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen - ersteinmal auf eigene Kosten. Gewinnst Du dann einen Prozess gegen den VR, stehst Du gut da - wenn nicht - Pech gehabt.
Gruß Norbert