Zitat:
Zitat von Paul457
Hallo zusammen,
Präzisierung:
Zuerst der garantiegebende Händler zur Nachbesserung berechtigt, man muß ggf. hinfahren - gilt für Reparaturen im Rahmen der Gewährleistung, die Euro+ nicht anerkennt. Es ist dann Ermessensache des Händlers, ob er der Reparatur durch einen anderen BMW-Händler zustimmt oder nicht, da er dann auch die Kosten direkt in Rechnung gestellt bekommt. Weiß ich aus eigener Erfahrung.
MfG
|
So ist das auch richtig.
Es muss hier immer genau zwischen Gewährleistung, ggf. Kulanz und Garantie unterschieden werden.
Allerdings kann sich der verkaufende Händler auch nicht gegen die Inanspruchnahme der mitgekauften Garantie wehren, wenn er z.B. nicht bereit ist, das Fahrzeug dann auf eigene Kosten gegen kostenlose Bereitstellung eines Ersatzwagens zur Nachbesserung zu holen.