Hallo zusammen,
Präzisierung:
Zuerst der garantiegebende Händler zur Nachbesserung berechtigt, man muß ggf. hinfahren - gilt für Reparaturen im Rahmen der Gewährleistung, die Euro+ nicht anerkennt. Es ist dann Ermessensache des Händlers, ob er der Reparatur durch einen anderen BMW-Händler zustimmt oder nicht, da er dann auch die Kosten direkt in Rechnung gestellt bekommt. Weiß ich aus eigener Erfahrung.
MfG
|