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Alt 09.08.2011, 16:49   #7
Claus
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Zitat:
Zitat von grunzl71 Beitrag anzeigen
Hy,wie verhält sich das eigentlich mit dem KM-Zähler,ist der in der Voreilung berücksichtigt ???
Geschwindigkeitsanzeige und Wegstreckenzähler sind voneinander unabhängig!

Es gilt:
In Deutschland darf die Abweichung des Wegstreckenzählers nach § 57 Abs. 3 der StVZO +/- 4 % betragen.

Also ein Tacho, der 10% zu viel anzeigt (was erlaubt wäre), darf nicht 10% zu viele Kilometer zählen.
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