Zitat:
Zitat von grunzl71
Hy,wie verhält sich das eigentlich mit dem KM-Zähler,ist der in der Voreilung berücksichtigt ???
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Geschwindigkeitsanzeige und Wegstreckenzähler sind voneinander unabhängig!
Es gilt:
In Deutschland darf die Abweichung des Wegstreckenzählers nach § 57 Abs. 3 der StVZO +/- 4 % betragen.
Also ein Tacho, der 10% zu viel anzeigt (was erlaubt wäre), darf nicht 10% zu viele Kilometer zählen.