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Alt 08.08.2011, 10:17   #2
w00lf
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Zitat von DVD-Rookie Beitrag anzeigen
Mit der Prüfkennzeichnung der Leuchte ist bindend eine genau spezifizierte Lichtquelle verbunden - das ist bei unseren nunmal ne Glühdirne. Machste da nen andere Lichtquellen rein ist die Prüfkennzeichnung futsch, da die Leuchte mit nicht zertifizierten Lichtquellen betrieben wird.
Außer das LED-Leuchtmittel hat eine Zulassung mit E-Prüfzeichen und Nummer als P21W, P21/5W, R10W oder was auch immer in den Rückleuchten alles verbaut ist.
Dann dürfte man sie tatsächlich einfach gegen eine Glühlampe tauschen. Allerdings gibts solche LEDs meines Wissens noch immer nicht, also bleibt wie du sagst nur der Umbau auf komplette zugelassene LED-Rücklichter, die aber wiederum eigentlich immer nur scheiße aussehen.

mfg, Wolfgang
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