12.01.2004, 21:50
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#5
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the real freak since 2002
Registriert seit: 11.06.2002
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E65 740D DIESEL V8 BITURBO POWER
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Re. » Felgen eintragen »
Hallo ...
Das mit dem Verklagen, würde ich schnell vergessen - Der Prüfer hat das Recht bzw. es muss geprüft werden, ob die Freigängigkeit mit der neuen Rad/Reifen Kombination auch gegeben ist ...
Allerdings, habe ich es noch nie erlebt, dass 5 Prüfer Zeit und Lust hatten, um die Freigängigkeit zu prüfen, über den TÜV Betriebshoff, wie beschrieben, gebrettert sind - da gibt es andere Möglichkeiten, die Freigängigkeit zu prüfen ...
Gruss @freak ...
[Bearbeitet am 13.1.2004 um 06:01 von freak]
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Vergib deinen Feinden, aber vergiss niemals ihre Namen ...
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