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Alt 12.01.2004, 21:50   #5
freak
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Hallo ...


Das mit dem Verklagen, würde ich schnell vergessen - Der Prüfer hat das Recht bzw. es muss geprüft werden, ob die Freigängigkeit mit der neuen Rad/Reifen Kombination auch gegeben ist ...

Allerdings, habe ich es noch nie erlebt, dass 5 Prüfer Zeit und Lust hatten, um die Freigängigkeit zu prüfen, über den TÜV Betriebshoff, wie beschrieben, gebrettert sind - da gibt es andere Möglichkeiten, die Freigängigkeit zu prüfen ...



Gruss @freak ...


[Bearbeitet am 13.1.2004 um 06:01 von freak]
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