Thema: E65-Auto E65 735 22Zoll TÜV neu
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Alt 17.07.2011, 18:19   #8
John McClane
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Zitat von juelz Beitrag anzeigen
ja genau deswegen ja,
vorne an der windschutzscheibe muss die lichtdurchlässigkeit 90% betragen,
an den seitenscheiben vorne 70%
und hinten ist es egal !

die frage ist eher, wie man die "ab werk" getönten scheiben ( die einzigen zugelassenen) nachträglich an sein auto bekommt.

dicken gruss ! (hab das ganze spielchen schon hinter mir und die 3 punkte auch)
Dann weißt Du es ja besser.
Scheiben sind bauartgenehmigungspflichtige Teile im Sinne von § 22a StVZO, die nicht durch Scheibenfolie oder andere Verfahren verändert werden dürfen, es sei denn, es existiert eine ABG oder es liegt eine Sondergenehmigung im Sinne von §§ 11-13 FzTVO vor.
Das wage ich allerdings zu bezweifeln.
Die Lichtdurchlässigkeitswerte stimmen übrigens nicht. Darüber hinaus sind sie irrelevant.
Wird Zeit, dass die Folien entfernt werden, lieber Umut.
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