Strenggenommen hast trotzdem Du ohne Abnahme (Änderungsabnahme § 19 Abs. 3 STVZO) keine Betriebserlaubnis für 17 Zoll.
Die "Basis"-Fahrzeug-Betriebserlaubnis eines (Standard-)E 32 kennt diese Größe gar nicht (die Individualserien-Modelle z.B. hingegen schon, da Werksausrüstung).
Selbst ein 93er E 34 braucht solch eine Abnahme - weil 17 Zöller auf dem E 34 erst ab 94/95 lieferbar waren (M 5 außen vor).
Olli
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