Zitat:
Zitat von Mergardo
Alles von der Werkstatt mit Stempel, Anschrift, AU-Prüfnummer vom Meister, Unterschrift vom Meister, etc.
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Ja, dann würd ich Tatsache im Amt mal ein ordentliches Faß aufmachen und mir direkt mal den Amtsvorsteher kommen lassen.
Denn die Ablehnung einer solchen Bescheinigung dürfte wohl nach deutschem Recht nicht haltbar sein. Laß dir ggf. mal genau die Zeilen in der entsprechenden Verwaltungsvorschrift zeigen, auf die die sich berufen (wenn sie das überhaupt tun). Ich denke mal, beim Wort "Verwaltungsvorschrift" bekommen die direkt großen Augen. "Verwaltungsvorschrift? Nie gehört! Was soll das sein?" oder so wird es dann erst mal heißen. Daß die KLR-Eintragung gar gesetzlich geregelt ist, ist eher nicht anzunehmen. Also sollen die mal schön in deinem Beisein nach der VwV und den angeblichen Regelungen zum KLR suchen. Ich glaub ja nicht, daß die da was finden werden!

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