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Alt 21.06.2011, 08:29   #5
Andimp3
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Zitat:
Zitat von Waldfrosch Beitrag anzeigen
Leider habe ich keinen Vertrag aufgesetzt, sondern ihm nur eine Quituung für die Anzahlung gegeben.
Die Anzahlungsquittung ist natürlich ein Indiz dafür, das ein Kaufvertrag geschlossen wurde. ABER wenn Du keine Zeugen über den Vertragsinhalt hast wird es schwierig bis unmöglich den Vertrag auch durchzusetzen.

Zitat:
Vertrag is Vertrag, obmündlich oder in schriftform, dennch ärgere ich mich.
Das ist zwar richtig - aber die Schriftform erleichtert den Nachweis des Vertragsinhaltes doch ungemein Wenn Du also keine Zeugen hast - vergiss das schnell den Vertrag mit rechtlichen Mitteln durchzusetzen oder die Anzahlung zu behalten. Beides wird mit hoher Wahrscheinlichkeit scheitern.

Zitat:
Das schlimme ist, dass ich vom Preis 200€ runtergehen und ihm weitere 200€ Stunden soll.
Die Anzahlung beträgt 5% vom Kaufpreis, wobei ich diese fast ganz für seinen gewünschten Service und den neuen TÜV ausgegeben habe.
Da ist nun die Frage was mehr Sinn macht - auf die Wünsche des tollen Kunden eingehen oder ihm seine 500 Euro zurück geben.

Letztendlich ne Frage was Du denkst wie Du finanziell besser fährst.
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