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Alt 21.06.2011, 08:20   #5
ramsesp
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Beantworte doch mal Günter's Fragen, die sind schon sehr zielführend.
Und, so leid es mir tut: jeden Tag steht ein Doofer auf, diesmal warst Du es. Ein Fahrzeugkauf oder -verkauf ohne schriftliche Vereinbarung ist ein NoGo, anzahlung hin oder her. Da würde ich keinen Anwalt mit beschäftigen, sondern Lehren draus ziehen und anderweitig verkaufen.
Deine Investitionen hast Du doch raus und kannst die Kiste mit Tüv noch besser anbieten.
Axel
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