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Alt 07.01.2004, 12:41   #3
Goofman
Blue Devil
 
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@TheTransporter
Hervorragend aufgemerkt! Du hast natürlich Recht! Es muss "ab dem 01. Juni 2000..." heißen.

Und da der Klugscheissmodus ohnehin gerade auf "on" steht (<-- bitte unbedingt den Smiley beachten) möchte ich mich an dieser Stelle selbst korrigieren, denn es handelt sich natürlich nicht um die StVO, sondern um die StVZO, obwohl uns der § 50 der StVO auch alle irgendwie betrifft, insbesondere wenn man beabsichtigt, Helgoland mit dem Bimmer zu erkunden.
Zitat:
§ 50 Sonderregelung für die Insel Helgoland
Auf der Insel Helgoland sind der Verkehr mit Kraftfahrzeugen und das Radfahren verboten.
Ich hoffe, TheTransporter lässt sich am 17. Januar mal in HI sehen (das gilt natürlich auch für alle anderen aus dem Großraum H-HI-BS), ich hab da nämlich noch ein paar Fragen bzgl. der Standlichtringe. :cool: Ich weiß, ich weiß, das ist hier völlig OT.

So long, Goofman
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