@TheTransporter
Hervorragend aufgemerkt!

Du hast natürlich Recht! Es muss "ab dem 01. Juni 2000..." heißen.
Und da der Klugscheissmodus ohnehin gerade auf "on" steht

(<-- bitte unbedingt den Smiley beachten) möchte ich mich an dieser Stelle selbst korrigieren, denn es handelt sich natürlich nicht um die StVO, sondern um die StVZO, obwohl uns der § 50 der StVO auch alle irgendwie betrifft, insbesondere wenn man beabsichtigt, Helgoland mit dem Bimmer zu erkunden.
Zitat:
§ 50 Sonderregelung für die Insel Helgoland
Auf der Insel Helgoland sind der Verkehr mit Kraftfahrzeugen und das Radfahren verboten.
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Ich hoffe, TheTransporter lässt sich am 17. Januar mal in HI sehen (das gilt natürlich auch für alle anderen aus dem Großraum H-HI-BS), ich hab da nämlich noch ein paar Fragen bzgl. der Standlichtringe. :cool: Ich weiß, ich weiß, das ist hier völlig OT.
So long, Goofman