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Alt 06.01.2004, 17:39   #7
Goofman
Blue Devil
 
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@elman1
Schöne Grüße an Deinen "Freundlichen"!

Wenn Dein Auto nach dem 01.06.2000 erstmalig in den Verkehr gekommen ist, oder die Xenon Um-/Nachrüstung nach dem 01.04.2000 erfolgt ist, benötigst Du sowohl eine Scheinwerferreinigungsanlage, als auch eine automatische Leuchtweitenregulierung, und nicht zu vergessen ein System, daß das ständige Eingeschaltensein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt.

Dies alles kann Dein "Freundlicher" problemlos in der StVO §50 Abs. 10 nachlesen:

"Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, di mit Gasentladungslampen ausgestattet
sind, müssen mit
1. einer automatischen Leuchtweitenregelung im Sinne Absatzes 8,
2. eine Scheinwerferreinigungsanlage und
3. einem System, daß das ständige Eingeschaltensein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt.
ausgerüstet sein.

Diese Vorschrift ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,
1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden
oder
2. die am dem 1. Juni 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr kommen. "

Greetz, Goofman
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