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Alt 06.01.2004, 14:21   #18
John McClane
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Zitat:
Original geschrieben von Joschi_NRW
Also @all
ich habe heute mit jemanden aus Krefeld telefoniert und anschließend mit dem TÜV Nord!
Die Vordere scheibe darf man tönen bis zu genau 25 %, die vorderen Seiten scheiben bis zu 30 % hintere seiten und heckscheibe völlig egal.
Kostenpunkt hier ist 1080 € brutto! es wird lackiert! die scheiben müssen dafür raus!
Aussage vom TÜV

wenn ein Gutachten, ABE oder sontige formulare vom Land oder Herstellerfirma vorliegen darf man damit rumfahren.
Siehe Aktuelles G Modell von Mercedes. da ist das wohl auch so!
man muss es auch nciht eintragen.

Bei mehr tönungsgrad muss eine sonderabnahme gemacht werden die dann aber abgelehnt wird warum nur)))((( nur wegen des Geldes --->Schw*****

Danke aber trotzdem für die zahlreichen Tipps, rechtlichen grundlagen und dafür das man mir sagte das es überhaupt ein Lackier system gibt..

Danke!
Das hast Du missverstanden(oder der, wer immer es war(ich war nämlich auch beim TÜV in KR und habe mit dem ltd. Ingenieur gesprochen, ist schon ca. 2 Jahre her)) hat Dir scheiß erzählt, weil er sein Produkt verkaufen will): Die max. Gesamttönung darf max. 22% betragen, d.h. die Lichtdurchlässigkeit muß 78 % betragen.
Bei deinem 7er sind aber gt. Scheiben vorhanden, so dass der Tönungsgrad den zul. Grenzwert überschreiten wird.
Und, glaub mir, KEINER nimmt Dir mit Folie beklebte Scheiben vorne ab.
Ich habe diese Fälle schon oft gehabt, Klugscheißer und Großschnauzen, die dann später vor Gericht ganz große Augen gemacht haben, weil sie zahlen mußten
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