Das hast Du missverstanden(oder der, wer immer es war(ich war nämlich auch beim TÜV in KR und habe mit dem ltd. Ingenieur gesprochen, ist schon ca. 2 Jahre her)) hat Dir scheiß erzählt, weil er sein Produkt verkaufen will): Die max. Gesamttönung darf max. 22% betragen, d.h. die Lichtdurchlässigkeit muß 78 % betragen.
Bei deinem 7er sind aber gt. Scheiben vorhanden, so dass der Tönungsgrad den zul. Grenzwert überschreiten wird.
Und, glaub mir, KEINER nimmt Dir mit Folie beklebte Scheiben vorne ab.
Ich habe diese Fälle schon oft gehabt, Klugscheißer und Großschnauzen, die dann später vor Gericht ganz große Augen gemacht haben, weil sie zahlen mußten
