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Alt 05.01.2004, 16:10   #16
Joschi_NRW
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Also @all
ich habe heute mit jemanden aus Krefeld telefoniert und anschließend mit dem TÜV Nord!
Die Vordere scheibe darf man tönen bis zu genau 25 %, die vorderen Seiten scheiben bis zu 30 % hintere seiten und heckscheibe völlig egal.
Kostenpunkt hier ist 1080 € brutto! es wird lackiert! die scheiben müssen dafür raus!
Aussage vom TÜV

wenn ein Gutachten, ABE oder sontige formulare vom Land oder Herstellerfirma vorliegen darf man damit rumfahren.
Siehe Aktuelles G Modell von Mercedes. da ist das wohl auch so!
man muss es auch nciht eintragen.

Bei mehr tönungsgrad muss eine sonderabnahme gemacht werden die dann aber abgelehnt wird warum nur)))((( nur wegen des Geldes --->Schw*****

Danke aber trotzdem für die zahlreichen Tipps, rechtlichen grundlagen und dafür das man mir sagte das es überhaupt ein Lackier system gibt..

Danke!
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