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Alt 05.01.2004, 15:22   #15
Raffael@735i
LOW4LYF
 
Benutzerbild von Raffael@735i
 
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Silicon Valley
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R
Standard Hmmmmmmmmmmm....ja & nein .....

Zitat:
Original geschrieben von John McClane
Zitat:
Original geschrieben von Joschi_NRW
Hallo, ich bins schon wieder!
ich hätte da noch ne frage. ich möchte bei meinem e32 -alpina weiß- rundum schwarze scheiben haben. ich weis das gewisse prozentsätze erlaubt sind. weis nicht genau wie viel. nun die frage. hat jemand ein paar tipps wie ich die scheiben selber tönen kann oder wo man das relativ günstig machen lassen kann? hinten soll es schon tief schwarz sein und die vorderen seiten so das man die umrandung der person noch erkennt. frontscheibe ist nciht ganz so wichtig..

desweiteren hat hier jemand erfahrung mit umrüstung auf xenon? will das auch machen. weis aber nicht woher ich so etwas bekommen soll!

Standlichringe? Woher würde ich so etwas bekommen!

danke mal wieder vorab!
Also: Scheiben vorne tönen ODER lackieren führt zum Erlöschen der BE ( Betriebs Erlaubnis) Deines Fahrzeuges. Die vordere Scheibe darf werkseitig bis zu einem Tönungsgrad von max. 22% getönt sein. Dieser Tönungsgrad wird durch das Aufbringen von Folien oder Lackierungen ÜBERSCHRITTEN!
Vorhandene Eintragungen sind unwirksam und führen ebenfalls zu einem Erlöschen der BE!! Kein Witz, es gab Prüfer, die es eingetragen haben, diese Eintragungen SIND rechtsunwirksam!
Mir persönlich ist es egal, was Ihr mit Euren Karren macht, nur, wenn ihr erwischt werdet, wird es teuer (§§ 23 StVO; 18 StVZO).
Hinten kannst Du machen was Du willst, auch mit Pappe zukleistern, Hauptsache, Du hast 2 Außenspiegel.

Die ABE der Folie gilt nur für (Zitat: "...Scheiben, die für die SICHT DES FAHRERS NICHT VON BEDEUTUNG SIND...&quot. Die vorderen Seitenscheiben und die Frontscheibe sind für die Sicht des Fahrers von Bedeutung

Zitat:
Original geschrieben von Raffael@735i
Zitat:
Original geschrieben von freak
[color=Blue]Hallo ...


Bei Visionmotorsport kannst du Deine Scheiben per Lackierung abdunkeln lassen




Gruss @freak ...
Gibts die Scheiben auch mit TÜV.....?

Gruß
Durch das ABDUNKELN erlischt die BE der Scheibe und somit die BE Deines Autos



[Bearbeitet am 4.1.2004 um 20:59 von John McClane. Grund: Siehe unten]
Hi,

also .....natürlich erlöscht die Betriebserlaubnis ....jedoch kann man die Betriebserlaubnis wieder bekommen.

Es gibt eine Fa., da läuft es so ab:

Bei der Fa.XXXX wird die Scheibenbeschichtung nochmals auf Ihre Lichtdurchlässigkeit geprüft. Mit allen weiteren nontwendigen Prüfunterlagen geht es anschlißend zum TÜV, der die igentliche Abnahme durchführt. Dort erhält man jedoch keinen Eintrag, dafür etwas zehn Tage später per Post ein Gutachten. Kostenpunkt 198 Euro.
Damit geht man zur Zulassungsstelle und lässt die Änderung eintragen, womit dem Auto formal auch die Betriebserlaubnis wieder erteilt wird. Entsprechend der Straßen Verkehrs Zulassungs Ordnung sind Autoscheiben wie auch Scheibenfolien bauartgehnemigunspflichtigen Teile.

Gruss
Raffael@735i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten