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Alt 20.05.2011, 11:30   #4
E66-Fan
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Zitat:
Zitat von RS744 Beitrag anzeigen
Begriffe Verbraucher und Unternehmer (statt Händler und Privatperson) verwenden
Check.

Zitat:
Zitat von RS744 Beitrag anzeigen
Und die Gewährleistung ist NICHT generell 1 Jahr bei gebrauchten Sachen, sondern KANN durch Vertrag auf 1 Jahr verkürzt werden, vgl. § 475 II BGB.
Habe ich übersehen, bzw. vergessen, da die Verkürzung doch der Regelfall sein dürfte. Ich nehme das der Vollständigkeit halber mit auf.

Zitat:
Zitat von RS744 Beitrag anzeigen
Verkäuferangaben eine Haftung aus Beschaffenheitsgarantie auslösen können
Beschaffenheitsgarantie kann doch auf jegliche individuell zugesicherte Beschaffen- und/oder Begebenheiten zutreffen, oder? (§276 BGB)
Sprich: Alles was der Händler mir zusichert, ist Vertragsbestandteil.
Was das Inseratstext und die Fotos betrifft, bin ich mir allerdings nicht ganz sicher.
Seit neustem werden Fotos, soweit ich weiß, ausdrücklich als Grundlage für eine Beschaffenheitsgarantie herangezogen. Die Fotos müssten ausdrücklich als "Beispielbilder mit Abweichungen" o.Ä. bezeichnet sein.
Wenn der Händler "Xenonscheinwerfer" im Inserat anpreist, und ich das Fahrzeug ohne jene kaufe, habe ich einen Nachbesserungsanspruch?
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