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Alt 20.05.2011, 10:49   #1
RS744
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Zitat von Captain_Slow Beitrag anzeigen
Verschleissteile fallen eh nicht unter Garantie, bereits bekannte Mangel kann man schon von vornerein ausschliessen.
Richtig ist, daß "Verschleiß" nicht unter die Gewährleistung fällt, und da der gemeine Gebrauchtwagenkäufer das nicht einsehen will, überzieht er aufgrund seines überzogenen Anspruchsdenkens den Fz-Händler mit Hilfe seiner Rechtsschutzversicherung mit einem Prozeß, dessen Prozeßrisiko durch das meist erforderliche Sachverständigengutachten in keinem Verhältnis zur Handelsspanne des Fz.-Händlers steht.

Beispiele für diese Denkweise wurden auch hier im Forum zuhauf durchdekliniert.

Daß selbst der seriöse Händler nach dem ersten blödsinigen Prozeß versucht diesem Rechtsthema aus dem Wege zu gehen, ist für mich eher gesundes kaufmännisches Handeln. Also schiebt der Markenhändler an den Fähnchenhändler und dieser an seinen Bruder oder den nächsten Fähnchenhändler weiter.

Dem Kaufinteressenten hat dieses neue (EU-)Gewährleistungsrecht nichts gebracht.
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