Zitat:
Zitat von E66-Fan
..ich hätte das ja über die Gewährleistung laufen gelassen..
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Eben. Im ersten Jahr der Gewährleistung würden mich die Garantiebedingungen nicht interessieren.
Beim Händler auf kostenlose Behebung der Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung pochen!
-Oder hast Du den Wagen unter Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung über das Gewerbe gekauft?
Gruß
Stefan