Zitat:
Zitat von Captain_Slow
Ausserdem kann man Gewährleistung nicht ganz so einfach ausschliessen wie manch einer denkt, ausser er verkauft das Auto als Bastlerfahrzeug, was ja nicht gehen würde weil er als in guter Zustand verkauft. Bin aber auch kein Anwalt...
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Natürlich kann man die Gewährleistung als Privatverkäufer ausschließen, ohne gleich ein Auto als Bastelobjekt anbieten zu müssen! Das ganze Internet ist voll von solchen Autos, die keine Bastelbuden sind.
Was man nicht ausschließen kann, ist die Haftung für beim Verkauf nicht angegebene gravierende Mängel (Unfallfahrzeug, Kilometerstand manipuliert etc.), aber das konnte man noch nie, auch nicht vor der Schuldrechtsreform.