Muss mal wieder meinen Senf loswerden:
Hier werden ja teilweise abenteuerlichste Fehlurteile abgegeben.
Ich sage schon mal vorab, dass sich folgende Aussage ausschliesslich auf persönliche Erfahrungen bezieht:
Mir ist letztes jahr ein Blödmann in meinen A6 Avant gesemmelt.
Kotflügel vorne links, Scheinwerfer und Stoßstange beschädigt.
(Fotos und Gutachten liegen grad hier, Schadenhöhe war 2652,90 Euro)
Alles geschraubte Teile, nix geschweisstes, tragendes oder was auch immer.
Im Gutachten steht eine merkantile Wertminderung von 200 Euro.
Zitat:
Am Fahrzeug ist eine merkantile Wertminderung eingetreten.
Sie beträgt Euro 200,00.
Bei der Bemessung des Wertminderungsbetrages wurden die wesentlichen beeinflussenden Faktoren wie Fahrzeugalter, Zustand, Wert, Marktlage, Schadensumfanf, Reparaturweg und Erfahrungswerte zugrunde gelegt.
Die regionale Marktsituation für das Fahrzeug sowie die aktuelle Rechtsprechung wurden beachtet.
Der vorgenannte betrag ist der Bertag, der nach einer fachgerechten Instandsetzung des Fahrzeuges bei Veräusserung als Mindererlös gegenüber einem vormals nicht beschädigten Fahrzeug üblicherweise
zu erwarten ist.
Soweit, so gut.
Da die Wertminderung eingefordert werden muss, tat ich dieses natürlich umgehend.
Antwort: Ablehnung der Wertminderung.
Ich natürlich gleich zum Gutachter, und mal nachgefragt.
Er sagte, dass die meisten Versicherungen die rectslage nicht kennen, und rief ca. 30 Sekunden beim dortigen Sachbearbeiter an.
3 Tage später hatte ich meinen Scheck in der Post.
Habe mich dann selber mal schlau gemacht:
Die Wertminderung tritt unabhängig davon ein, ob irgendwelche Tragenden oder geschweissten Teile instandgesetzt wurden.
Am wichtigsten ist die Marktsituation und die Schadenshöhe.
Da es auf dem Markt A6 Avant gibt, wie Sand am Meer, wird ein potentieller Käufer immer den unfallfreien Wagen vorziehen.
Daher muss ich mit dem Preis runter gehen, um den Wagen entprechend zu verkaufen.
Deshalb Wertminderung.
Auch, wenns nur ein Bagatellschaden war.
Bei 2 neuen Türen gibts auch Wertminderung allerdings stimmt es, dass es Beschränkungen beim Fahrzeugalter gibt, wie JRAV geschrieben hat.
Die Laufleistung ist allerdings recht wurscht, meiner war zu der Zeit (am 24.05.03) 3 Jahre und 4 Monate alt, und hatte 120838 Kilometer auf dem Tacho.
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