Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 16.04.2011, 13:08   #31
Claus
State of Independence
 
Benutzerbild von Claus
 
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
Standard

Zitat:
Zitat von Andimp3 Beitrag anzeigen
Nein, damit liegst Du, wenn Deine Vermutung zutrifft natürlich richtig. Aber es kann mitunter halt sehr schwer sein dem Verkäufer ein entsprechendes Fehlverhalten nachzuweisen. Und da Du was willst bist vor Gericht dann eben Du in der Beweispflicht.
Ich kenne das so: Kann einwandfrei nachgewiesen werden, dass der Kilometerstand nach unten gedreht wurde, kann man seinen Verkäufer zivilrechtlich belangen, sollte das aber durch eine Rechtsschutzversicherung gedeckt wissen. Nachteil: Wer auf Rückgabe des Fahrzeugs klagt, muss es quasi von heute auf morgen stehenlassen, sonst hat er unter Umständen eine nicht unerhebliche "Nutzungsgebühr" zu zahlen. Wie viel im Endeffekt bei einem Preisnachlass herauskommt, steht völlig in den Sternen, dazu ist in aller Regel ein Gutachter notwendig. Bei einem 14 Jahre alten E38 wird dieser nicht so extrem hoch sein.

Noch etwas: Wenn man selbst nicht in der Lage ist, den echten Kilometerstand herauszufinden (einschl. der BMW-Werkstatthistorie), dann kann es auch ein eventueller Käufer nicht! Man sollte, wenn man nicht der Erstbesitzer eines Fahrzeugs ist, sowieso NIEMALS den Kilometerstand garantieren, sondern nur den abgelesenen im Vertrag nennen. Es gibt entsprechende vorgedruckte Kaufverträge.

All dies hat nichts mit der strafrechtlichen Komponente zu tun. Die dürfte bei Privatverkäufen in aller Regeln im Sande verlaufen. Deshalb werden auch meist nur Händler- oder Händlerringe erwischt, die solche Manipulationen in großem Stil betreiben. Es gibt natürlich Ausnahmen und auch regelrechte Dumpfbacken: Wer sein Auto kurz vor dem Verkauf durch den TÜV bringt und danach den Kilometerstand manipuliert bzw. manipulieren lässt, gehört schon aus reiner Dummheit doppelt bestraft!
Claus ist offline   Antwort Mit Zitat antworten