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Zitat von McTube
Sicher? Immerhin hat der Kaufgegenstand einen nicht wegzudiskutierenden Mangel. Aber das können die hier anwesenden Herren RAe beantworten 
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1. Was denn für einen Mangel ? Km-Anzahl ist kein Mangel.
2. Der Verkäufer hat (davon gehe ich zumindest aus) nicht die km-Leistung sondern bestenfalls den km-Stand im Kaufvertrag dokumentiert.
3. Selbst wenn man das als Mangel ansehen wollte so wäre es doch (im von mir beschriebenen Szenario) einer der dem Verkäufer nicht bekannt war. Dann wäre er nur noch in der Haftung wenn er eine Gewährleistung übernommen hätte. Das wird er aber (davon gehe ich jedenfalls aus) nicht getan haben
Oder um es zusammen zu fassen:
Wenn der Verkäufer keine Gewährleistung über die Laufleistung des Fahrzeuges gegeben hat und auch keine arglistige Täuschung vorliegt hat der Käufer schlichtweg Pech gehabt.