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Alt 14.04.2011, 12:06   #16
dummbatz
schnecke
 
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Zitat:
Zitat von 7erfly Beitrag anzeigen
Naja, wenn ich eine durch einen Gutachter bestätigte Manipulation nachweisen kann, dann würde ich halt mal mit dem Verkäufer reden. Tachodrehen steht deutlich unter Strafe mittlerweile und da könnte der Verkäufer dann zwischen Kaufpreiserstattung oder Anzeige wählen
hier liegt aber der austausch des kombis vor, der verkäufer wird das ganz einfach mit einem defekt des alten begründen und dann ist nichts mehr mit beweisen

sicherlich wird strafrechtlich die kette der vorbesitzer verfolgt, dies ist zivilrechtlich aber fast ohne belang
zivilrecht bedeutet auslage der gerichtsgebühren, anwaltskosten, zeitinvestition (in der regel 6-12 monate 1. termin - evtl. einspruch der gegenpartei, neue kosten und noch mehr zeit)
rechne dir aus das du zwischen 10 und 30% den kaufpreis mindern kannst im falle des sieges dann werden dies sicherlich nur ein paar hundert euro sein
rückgabe wird möglich sein allerdings nur mit abzug der bereits erfolgten und noch kommenden nutzung - sprich wenn du klagen willst mußt du das auto ab sofort in die ecke stellen
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