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Zitat von 7erfly
Tachodrehen steht deutlich unter Strafe mittlerweile und da könnte der Verkäufer dann zwischen Kaufpreiserstattung oder Anzeige wählen 
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Natürlich haftet der unmittelbare Vorbesitzer im zivilrechtlichen Sinne. Eine strafrechtliche Komponente betrifft ihn aber nicht, wenn ihm nicht nachgewiesen werden kann, dass er manipuliert hat!
Gerade E38 haben oft mehr als 2-3 Besitzer und da muss ggf. die Kette weitergegangen werden. Allerdings ist das dann Sache der Behörden, zivilrechtlich kann nur ein Käufer vom jeweiligen Vorbesitzer Schadenersatz fordern, in welcher Form auch immer. Es muss sich allerdings lohnen, für 30-50 gedrehte TKM bei einem E38 würde ich gewiss kein Fass mehr aufmachen!