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Alt 12.04.2011, 09:58   #2
e3tom
M30-Anbeter
 
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Zitat:
Zitat von pinebrook Beitrag anzeigen
... lediglich einen Stift im Scheinwerfer umlegen muß und das Thema ist erledigt!
So einfach ist es sicher nicht. Es ist zwar richtig, dass der Scheinwerfer umstellbar ist, dennoch gibt es originäre Recht- und Linkslenkerscheinwerfer, die auch entsprechend gekennzeichnet sind.
Die Umschaltung ist nur als Notbehelf (z.B. Urlaubsreise in entsprechende Länder) gedacht, denn der Verlauf der Hell/Dunkel Grenze ist beim umgeschalteten Scheinwerfer anders als beim unumgeschalteten.
Der auf Linksverkehr geschaltete Linkslenker-SW erzeugt also einen etwas anderen Lichtkegel als ein auf Rechtsverkehr geschalteter Rechtslenker-SW.

Das vorhandensein der korrekten Scheinwerfer ist für die Zulassung hier vorgeschrieben.
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