Zitat:
Zitat von pinebrook
... lediglich einen Stift im Scheinwerfer umlegen muß und das Thema ist erledigt!
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So einfach ist es sicher nicht. Es ist zwar richtig, dass der Scheinwerfer umstellbar ist, dennoch gibt es originäre Recht- und Linkslenkerscheinwerfer, die auch entsprechend gekennzeichnet sind.
Die Umschaltung ist nur als Notbehelf (z.B. Urlaubsreise in entsprechende Länder) gedacht, denn der Verlauf der Hell/Dunkel Grenze ist beim umgeschalteten Scheinwerfer anders als beim unumgeschalteten.
Der auf Linksverkehr geschaltete Linkslenker-SW erzeugt also einen etwas anderen Lichtkegel als ein auf Rechtsverkehr geschalteter Rechtslenker-SW.
Das vorhandensein der korrekten Scheinwerfer ist für die Zulassung hier vorgeschrieben.