Zitat:
Zitat von BMW750Idriver
Das kann ich dir genau sagen da ich in einer firma arbeite wo wor auch reifen verkaufe hehe
Nein es reicht nicht dies ist nur bei winterreifen zulässig weil der gesätzgeber davon ausgeht das man im winter eh nicht mit höchstgeschwindigkeit fährt.
Pflicht in diesen Fall ist nur ein aufkleber oder eine ( bei unseren 7er ) dauerhaft eingeschalteten Tempolimit warnung beim BC IV.
Bei Sommerreifen Geht der gesetzgeber von Höchstegschwindigkeit aus + eine kleine toleranz also muss dort auch dann ein V reifen drauf.
Geuß Chris
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Aber man dürfte im Sommer trotzdem Winterreifen fahren oder ?